Kommunikative Theologie, tsc-Dozierende

Impfen oder nicht?

Ethische Überlegungen zur Covid-19-Impfung (1500x500px)
Ethische Überlegungen zu einer Corona-Impfung

Impfen oder nicht?

Autor: Dr. Dr. Beat Schweitzer

Die Impfungen gegen das Corona-Virus haben weltweit begonnen. Doch soll man sich eigentlich impfen lassen? Und ist das nicht gefährlich? Dr. Dr. Beat Schweitzer hat diese Fragen durchdacht. Der promovierte Molekularbiologe und Theologe ist Dozent für Ethik am Theologischen Seminar St. Chrischona. Er kommt nach einer Güterabwägung zum Schluss: Er lässt sich impfen.

Beat Schweitzer hat seine ethischen Überlegungen bewusst kurz gehalten und allgemein verständlich formuliert. Es handelt sich nicht um ein ethisches Gutachten, sondern um eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Argumente. Aufgrund dieser Konzeption beantwortet er auch nicht alle Fragen, die mit diesem Thema in Verbindung stehen. Die ethischen Überlegungen sollen eine erste Hilfestellung sein für eine eigenverantwortliche Entscheidung im Umgang mit der Corona-Impfung.

Erster Corona-Impfstoff ist zugelassen, was nun?

Seit beinahe einem Jahr hält uns das Corona-Virus auf Trab und fordert uns als Individuum und als Gesellschaft heraus. Der Wunsch nach einer Rückkehr zu normalen Verhältnissen wächst mit jedem Tag. Diese Hoffnung hat vor kurzem Nahrung erhalten. Mitte Dezember 2020 hat Swissmedic einen ersten Impfstoff gegen das Corona-Virus in der Schweiz zugelassen (siehe: www.swissmedic.ch) und weitere Impfstoffe befinden sich in Prüfung. Die Schweiz ist deshalb in einer komfortablen Lage, denn eine Impfung ist möglich. Damit stellt sich die Frage: «Impfen oder nicht?». Die verantwortlichen Behörden erhoffen sich von dieser Impfung einerseits einen Schutz des Individuums (insbesondere der Risikopersonen) und damit verbunden eine Entlastung der Gesundheitseinrichtungen. Andererseits soll eine Impfung dazu beitragen, dass das Virus weniger bis gar nicht mehr verbreitet wird (Unterbrechung der Infektionswege), was dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute käme.

Darf das Allgemeinwohl fordern, dass individuelle Rechte eingeschränkt werden?

Eine solche Impfung wäre eine präventive und keine therapeutische Massnahme. Denn ein gesunder Mensch lässt sich durch die Impfung einem gewissen Risiko aussetzen, um sich selbst und andere zu schützen. Ist dieses Risiko gerechtfertigt? Wir betreten hier ein Spannungsfeld zwischen Individual- und Sozialethik: Darf das Allgemeinwohl (z. B. Herdenimmunität, Gemeinschaftsschutz, Solidarität, Entlastung des Gesundheitswesens) fordern, dass individuelle Rechte (z. B. Recht auf Selbstbestimmung, Recht auf Unversehrtheit) eingeschränkt werden? Meines Erachtens hängt die Beantwortung dieser Frage von den Auswirkungen einer Impfung auf die geimpfte Person ab und ist eine Güterabwägung. Im Fall einer Impfung gegen Masern oder gegen Kinderlähmung fällt diese Abwägung heute klar zu Gunsten einer Impfung aus. Die beschriebenen Nebenwirkungen stehen statistisch in keinem Verhältnis zu den Folgen eines schweren Verlaufes von z. B. Masern (siehe: www.rki.de). Obwohl in der Schweiz rechtlich keine Impfpflicht besteht, fühlen wir uns im Fall von Masern dennoch moralisch verpflichtet, uns bzw. unsere Kinder dagegen impfen zu lassen.

Dr. Dr. Beat Schweitzer, Studiengangsleiter Bachelorstudiengang Kommunikative Theologie am tsc
Dr. Dr. Beat Schweitzer ist Studiengangsleiter Kommunikative Theologie und Dozent für Ethik am tsc.

Schwierige Güterabwägung wegen Unklarheiten

Bei der Corona-Impfung ist eine solche Güterabwägung schwieriger. Der aktuell zugelassene Impfstoff gehört zu der neuartigen mRNA-Impfstoffen. Langjährige Erfahrungswerte durch vergleichbare klinische Anwendungen beim Menschen liegen nicht vor. Positiv ins Gewicht fällt, dass ca. neun von zehn geimpften Personen vor den Folgen einer Erkrankung geschützt sind. Die Testprotokolle zeigen, dass typische Impfnebenwirkungen (z. B. Fieber, Kopfweh, Muskelschmerz) auftreten, aber wieder abklingen. Bei vereinzelten Testpersonen traten allergische Reaktionen oder eine vorübergehende Lähmung des Geschichtsnervs auf. (Quelle: https://www.fda.gov/media/144245/download, S. 38, Ob diese Nebenwirkungen mit der Impfung zusammenhängen, ist unklar).

Langzeitfolgen der Impfungen sind bisher nicht bekannt, was aufgrund der noch kurzen Testphase auch zu erwarten ist. Allerdings sind in vielen Ländern die Impfungen schon angelaufen und voll im Gange. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen und Arzneimitteln zuständig. Dieses Institut sammelt und analysiert die zunehmende Datenmenge rund um die Corona-Impfung und gibt in regelmässigen Abständen Sicherheitsberichte heraus.

Verändert der Impfstoff meine DNA?

Bedenken an einer Corona-Impfung könnten auch am neuartigen mRNA-Impfstoff liegen. Im Unterschied zu bisherigen Impfstoffen wird hier das Immunsystem-aktivierende Antigen nicht in Form eines Proteinstückes, sondern als «Bauplan» in Form von mRNA zur Verfügung gestellt. Diese mRNA wird von körpereigenen Zellen aufgenommen und löst dann in diesen Zellen die Produktion des Antigens aus. Nach kurzer Zeit wird diese mRNA dann abgebaut. Manche befürchten, dass diese eingeschleuste mRNA die eigene DNA verändert. Dazu müsste jedoch die einzelsträngige mRNA zuerst in eine doppelsträngige DNA umgebaut werden. Dafür ist ein bestimmtes Enzym nötig (Reverse Transkriptase), das der Mensch jedoch nicht besitzt. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die eingeschleuste mRNA nicht in die eigene DNA eingebaut wird – was auch mit der von einer menschlichen Zelle ständig selbst-produzierten mRNA nicht geschieht.

«Manche befürchten, dass diese eingeschleuste mRNA die eigene DNA verändert. Dazu müsste jedoch die einzelsträngige mRNA zuerst in eine doppelsträngige DNA umgebaut werden. Dafür ist ein bestimmtes Enzym nötig (Reverse Transkriptase), das der Mensch jedoch nicht besitzt.»

Was ist mRNA?
Eine mRNA (englisch: messenger RNA), auch Boten-RNA genannt, ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure (RNA), die als Transkript eines zu einem Gen gehörenden Teilabschnitts der Desoxyribonukleinsäure (DNA) die genetische Information für den Aufbau eines Proteins in einer Zelle enthält. Mit einer mRNA wird also die Bauanleitung für ein bestimmtes Protein zellulär verfügbar.

Corona-Erkrankung kann lange nachwirken

Auf der anderen Seite der Güterabwägung sind die Auswirkungen einer Covid19-Erkrankung zu bedenken. Im schlimmsten Fall kann die Krankheit zum Tod führen. Wer die Krankheit übersteht, muss mit Nachwirkungen rechnen. Neben Müdigkeit und Geschmacksstörungen gibt es Berichte über Folgen wie z. B. Herzprobleme, Beeinträchtigungen der Lungenfunktion, Gehirnbeeinträchtigungen und ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen. (Quelle: Studie von Adam Hampshire et al.)  Wie lange solche Nachwirkungen anhalten und welche noch dazu kommen, wird die Zeit zeigen.

Die Waage neigt sich zu Gunsten der Impfung

Auf beiden Seiten der «Waage» liegen in dieser Güterabwägung offene Fragen, insbesondere nach den möglichen Langzeitfolgen einer Impfung oder einer Erkrankung. Vieles wissen wir aber bereits jetzt. Vergleicht man die bisher bekannten Nebenwirkungen und die bekannten Berichte zu möglichen Folgen einer Erkrankung, dann neigt sich die Waage zu Gunsten einer Impfung. Wenn dann noch mitbedacht wird, dass eine Impfung eine Entlastung des Gesundheitswesens bedeutet und im besten Fall auch andere Menschen vor einer Ansteckung schützt, dann ist das Urteil umso deutlicher. In der Summe empfiehlt sich deshalb meines Erachtens eine Impfung gegen das Corona-Virus.

«Vergleicht man die möglichen Nebenwirkungen und die möglichen Folgen einer Erkrankung, dann neigt sich die Waage deutlich zu Gunsten einer Impfung.»

Die ethischen Überlegungen von Dr. Dr. Beat Schweitzer und der Rat von christlichen Ärztinnen und Ärzten haben den Schweizer Freikirchenverband zu einer Impfempfehlung veranlasst. Mehr dazu auf: www.livenet.ch.

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Über Dr. Dr. Beat Schweitzer

Studiengangsleiter des Bachelor-Studiengangs Kommunikative Theologie und Dozent für Ethik am Theologischen Seminar St. Chrischona (tsc). Passionierter Brettspieler, Scherzkeks und Ökofreak.

Weitere Beiträge

4 Kommentare zu “Impfen oder nicht?

  1. Guten Tag Herr Schweitzer, ich danke Ihnen für Ihren Beitrag zur Frage Impfen oder nicht im tsc-Freunde-Newsletter!
    Wie sehen Sie es mit den folgenden Aussagen von der PatriotPetition.org?
    „Unzureichende Erprobung, heftige Nebenwirkungen, ungeklärte Haftungsfragen – die Corona-Impfstoffe bergen hohe Risiken. Noch dazu basieren viele von ihnen auf Zelllinien abgetriebener Babys (unter anderem die der Firmen Pfizer/BioNTech, Moderna, Oxford/AstraZeneca und Johnson and Johnson). “
    Was soll man davon halten (auf Zelllinien abgetriebener Babys)?
    Freundliche Grüsse aus dem Thurgau
    Markus Sieber

  2. Beat Schweitzer sagt:

    Lieber Herr Sieber,
    herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung auf diesen Blog und Ihre weiterführenden Fragen, auf die ich gerne eingehe. Auf Grund des Umfangs teile ich sie in zwei Beiträge auf.

    Teil 1:

    Die unzureichende Erprobung ist Gegenstand meiner Güterabwägung im Blogbeitrag. Auch die Mittel- und Langzeitfolgen einer Covid19-Erkrankung kennen wir nicht. Sie beginnen sich jetzt nach und nach zu zeigen. Unterschätzt werden darf eine Covid19-Erkrankung nicht.

    Dass eine Impfung Auswirkungen hat, ist normal und sogar gut. Letztendlich wird damit ja das Immunsystem aktiviert. Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Fieber sind die gemäss Studie am häufigsten aufgetretenen Impfreaktionen. Sie sind im Grunde aber keine Nebenwirkungen, sondern erwartet.
    Unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich betrachtet wurden, also ernsthafte Nebenwirkungen, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig, oder besser gleich selten auf.
    Bei vereinzelten Testpersonen trat eine vorübergehende Lähmung des Gesichtsnervs aus. Ob das im Zusammenhang mit der Impfung steht, ist unklar. Denn die beobachtete Rate entspricht auch dem Auftreten einer solchen Lähmung in der Normalbevölkerung.
    Diese insgesamt gute Bilanz der beobachteten Impfreaktion hat letztendlich dazu geführt, dass diverse Behörden grünes Licht für die Zulassung des Impfstoffes von Pfizer/BioNTech gegeben haben.

    Die ungeklärte Haftung trägt sicher einen fahlen Beigeschmack. Wer jedoch die Verklage-Kultur mit horrenden Wiedergutmachungsforderungen in den USA kennt, kann wahrscheinlich nachvollziehen, weshalb Biotech-Firmen hier vorsichtig sind und sich absichern wollen. Vertrauensfördernd ist es sicher nicht. Allerdings scheint mir diese Frage nochmals auf einer anderen Ebene zu liegen.

  3. Beat Schweitzer sagt:

    Teil 2:

    Für die Frage der Verwendung von Zelllinien aus abgetriebenen Föten muss ich etwas ausholen. Es ist in der Molekular- und Zellbiologie ein Standardverfahren, aus Gewebeproben sogenannte immortalisierte Zelllinien zu generieren, die dann quasi unbeschränkt weitervermehrt und auch an andere Forscher weitergereicht werden können. Damit sind künftig keine neuen Gewebeproben mehr nötig. Auf diese Art entstehen In-Vitro-Modelle, die u.a. auch zu Testzwecken verwendet werden können.
    Die drei in der Schweiz aktuell am heissesten gehandelten Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna und AstraZeneca nutzen in ihrem Test- bzw. Produktionsverfahren eine solche immortalisierte Zelllinie (HEK293), die auf Gewebe eines abgetriebenen Fötus aus den 1970er Jahren zurückgeht. Pfizer/BioNTech und Moderna als mRNA-Impfe verwenden diese Zellen gemäss den veröffentlichten Protokollen zum Test, ob der Impfstoff (in Lipid eingeschlossene mRNA) tatsächlich in der Lage ist, von menschlichen Zellen aufgenommen zu werden und das Antigen auch wirklich produziert wird. Innerhalb der Produktion wird die Zelllinie dann nicht mehr verwendet. Beim AstraZeneca-Impfstoff liegt der Fall anders. Dieser Impfstoff ist ein Vektor-Impfstoff. Als Vektor (= Hilfsmittel zur Einschleusung) wird eine inaktivierte Form eines Adenovirus verwendet. Diese werden im Laborsetting in HEK293-Zellen kultiviert und produziert. Hier wird diese Zelllinie deshalb auch zur Produktion verwendet.
    Alle drei Impfstoffe verwenden also in irgendeiner Form diese HEK293-Zelllinie, die von einem abgetriebenen Fötus abstammt und weisen damit einen ethischen Makel auf. Und damit stellt sich die Frage, wie wir aus christlicher Sicht damit umgehen sollen/können.
    Diese Frage stellt uns vor ein ethisches Dilemma. Darf ich von einer moralisch schlechten Handlung profitieren, um damit etwas Gutes zu bewirken? Diese Frage lässt sich nicht so einfach mit «Nein» beantworten, denn es gibt ethische Grenzsituationen, wo ein «Ja» möglich ist. Ein Beispiel wäre die palliative Sterbebegleitung, wo möglicherweise schmerzstillende Mittel (das gewollte Gute) verwendet werden, diese im Gegenzug aber möglicherweise eine lebensverkürzende Wirkung haben können (das in Kauf genommene Schlechte). Oder bei einer Geiselnahme, wo ein Polizist den Geiselnehmer möglicherweise töten muss, um das Leben der Geisel zu retten. Das hier aus ethischer Sicht ein «Ja» zur Inkaufnahme von moralisch schlechten Handlungen gegeben werden kann, liegt daran, dass wir verstehen, 1.) was das eigentliche Ziel ist, und 2.) dass beim Vorliegen einer besseren Alternative diese gewählt würde. Das Ziel der Palliativ-Care ist nicht das beschleunigte Herbeiführen des Todes, sondern die Vermeidung von Schmerzen. Wäre es umgekehrt, dann würden wir diese Handlung als aktive Sterbehilfe ablehnen. Sinnvoll ist deshalb, entsprechende Schmerzmittel erst als letzte Massnahme einzusetzen. Der Polizist will den Geiselnehmer nicht töten, sieht darin aber die letzte Möglichkeit, eine unschuldige Person zu retten. Hätte der die Absicht, den Geiselnehmer zu töten und nutzt die Situation nur aus, dann würden wir von Mord sprechen und die Handlung verurteilen. Wenn möglich, sollte die Alternative eine Ausser-Gefecht-Setzung des Täters sein, die nicht zum Tode führt.
    Beim Impfstoff liegt meines Erachtens ein vergleichbarer Fall vor. Der Fötus wurde nicht mit dem Ziel der Zellgewinnung abgetrieben, sondern aus anderen Motiven und die Abtreibung wäre so oder so durchgeführt worden. Die Gewinnung der Zellen aus diesem Fötus ist zwar eine davon profitierende Folge, nicht aber das Motiv bzw. das Ziel der Abtreibung. In diesem Sinne ist es keine direkte Beteiligung an der Abtreibung. Es ist eine materielle Teilnahme bzw. Teilhabe an einer unethischen Handlung. Die Impfung führt auch nicht dazu, dass weitere Föten abgetrieben werden müssen, ein Verzicht darauf rettet den bereits abgetriebenen Fötus nicht. Um des höheren Gutes Willen, den wir mit der Impfung anstreben, dürfen wir deshalb von dieser bereits geschehenen Tat profitieren. Im Wissen darum, dass es nicht der Idealfall ist und wir nach Alternativen Ausschau halten sollen. Ist dereinst ein Impfstoff verfügbar, der diesen «Makel» nicht hat, dann sollte man sich für diese Alternative entscheiden. Das «Charlotte Loizer Institute» hat eine Übersicht veröffentlicht, die aufzeigt, welche Impfstoffe aktuell entwickelt werden und ob dabei fötales Gewebe bzw. daraus gewonnenen Zelllinien verwenden werden (https://lozierinstitute.org/update-covid-19-vaccine-candidates-and-abortion-derived-cell-lines/; die Quellen der verschiedenen Kandidaten wurden nur im Fall der oben erwähnten Impfstoffe überprüft). Alternativen werden also bereits getestet, sind aktuell aber noch nicht zugelassen und stehen deshalb noch nicht zur Wahl.
    Festzuhalten ist aber auch, dass diese Duldung der Verwendung solcher Zelllinien keine ethische Rechtfertigung für deren Gebrauch bedeutet und dass darauf hingearbeitet werden sollte, alternative Zelllinien bzw. Impfstoffe zu entwickeln. Ebenso bedeutet eine solche Duldung keine Bejahung von Abtreibung oder der Forschung an menschlichen Embryonen bzw. embryonalen Stammzellen.

    Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter.

    Herzliche Grüsse
    Beat Schweitzer

  4. Sieber Markus sagt:

    Lieber Herr Schweizer
    Solange hatte es nicht gedauert, wie mir anfänglich Herr Dörr mitgeteilt hatte: „Übrigens habe ich Ihren Kommentar auf den Blogartikel von Beat Schweitzer heute Nachmittag freigeschaltet. Beat wird Ihnen noch eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen schreiben. Möglicherweise dauert das aber noch etwas, weil wir morgen unsere Jahresretraite haben, die bis Freitag geht“.
    Wie ich erst nachträglich feststellte, bekamen wir ja von Ihnen postwendend Antwort. Leider „schnallte“ ich nicht sofort, wo ich sie in der von Herr Dörr zugesandten Mail finde. Zudem schreibe ich Ihnen erst jetzt, um mich bei Ihnen zu bedanken. Das tut mir leid. Herzlichen Dank für Ihre prompte, wertvolle, und ausführliche Antwort.
    Ich werde mich dadurch unbekümmerter Impfen lassen.
    Ich wünsche Ihnen in Ihrer Aufgabe das Leiten und Segnen unseres Herrn und „Lehrer“ JESUS CHRISTUS!
    Herzliche Grüsse aus dem Thurgau
    Markus Sieber

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